Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Ihr Tier liebt bedingungslos –
haften müssen Sie trotzdem

Ob Hund oder Pferd: Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht – und zwar unabhängig davon, ob Sie selbst etwas falsch gemacht haben. Die private Haftpflicht deckt das in aller Regel nicht ab.

Teil 1 · Die Zahlen

Was ein Tierschaden wirklich kostet

Gerade bei Pferden und größeren Hunden kann aus einem kurzen Moment ein existenzieller Schaden werden.

EreignisBeispiel aus der PraxisKostenrisiko
Personenschaden durch Hund Hund stößt Radfahrer oder Fußgänger um, es kommt zu einer schweren Verletzung Behandlung, Schmerzensgeld, ggf. Rente – kann in die Hunderttausende gehen
Sachschaden durch Hund oder Pferd Pferd tritt aus und beschädigt Zaun oder Fahrzeug mehrere Tausend Euro
Reitunfall mit Dritten Pferd erschrickt und verletzt einen Passanten oder Mitreiter schwere Personenschäden mit hohen Behandlungs- und Schmerzensgeldkosten möglich
Weide- oder Stallausbruch Tier bricht aus und verursacht einen Verkehrsunfall Fahrzeugschaden plus mögliche Personenschäden Dritter

Grobe Orientierungswerte aus der Beratungspraxis; der tatsächliche Schaden hängt vom Einzelfall ab.

Der Punkt, den fast alle übersehen

Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie haften also auch dann, wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben – es reicht, dass sich Ihr Tier „typisch tierisch" verhalten hat, etwa durch plötzliches Erschrecken. Das macht dieses Risiko deutlich größer als die meisten anderen Haftungsfälle.

Teil 2 · Die Praxis

Hund, Pferd & Co. – worauf es ankommt

1

Hunde. Unabhängig von Rasse oder Größe – auch kleine Hunde verursachen Stolperunfälle mit teils schweren Folgen für Dritte.

2

Pferde. Ob Reitbetrieb, Ausritt oder Weidehaltung: Durch Größe und Kraft des Tieres ist das Schadenspotenzial besonders hoch.

3

Reiten bei Dritten. Wer fremde Pferde reitet – etwa im Verein oder bei Freunden – braucht dafür häufig einen eigenen Baustein zur Fremdreiter-Absicherung.

4

Zucht & gewerbliche Nutzung. Die private Tierhalterhaftpflicht deckt in der Regel nur die private Haltung ab – bei Zucht oder gewerblicher Nutzung ist ein erweiterter Schutz notwendig.

Teil 3 · Aufräumen

Die 5 größten Irrtümer rund um die Tierhalter-Haftpflicht

1

„Meine private Haftpflicht deckt auch meinen Hund oder mein Pferd ab." In der Regel nicht – normale Privathaftpflichttarife schließen Hunde und Pferde meist ausdrücklich aus. Es braucht einen eigenen Vertrag.

2

„Kleine Hunde richten keinen großen Schaden an." Stolperunfälle mit schweren Personenschäden sind unabhängig von der Größe des Hundes möglich.

3

„Ich hafte nur, wenn ich einen Fehler gemacht habe." Die Tierhalterhaftung ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung – Sie haften auch ohne eigenes Verschulden.

4

„Reiten bei Freunden ist automatisch mitversichert." Für das Reiten fremder Pferde ist oft ein eigener Baustein nötig.

5

„In meinem Bundesland ist eine Hundehaftpflicht ohnehin Pflicht, mehr brauche ich nicht." Gesetzliche Mindestdeckungssummen reichen bei schweren Personenschäden oft nicht aus – eine höhere, idealerweise unbegrenzte Deckungssumme ist empfehlenswert.

Ein kurzes Gespräch statt stundenlangem Vergleichen

Wir vergleichen Bedingungen statt nur Preise und finden den Tierhalter-Schutz, der zu Ihrem Tier und Ihrer Nutzung passt.